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   LAG Hamm, 10.11.2010 - 4 Ta 172/10   

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https://dejure.org/2010,25604
LAG Hamm, 10.11.2010 - 4 Ta 172/10 (https://dejure.org/2010,25604)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.11.2010 - 4 Ta 172/10 (https://dejure.org/2010,25604)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. November 2010 - 4 Ta 172/10 (https://dejure.org/2010,25604)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe für Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte bei unmissverständlicher Ablehnung durch Arbeitgeberin

  • Wolters Kluwer

    Klage eines Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus seiner Personalakte nach vorherigem Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe für Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte bei unmissverständlicher Ablehnung durch Arbeitgeberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Berlin, 29.11.2005 - 17 Ta 1981/05

    Unbedingte Klage auf vorläufige Weiterbeschäftigung; mutwillige Rechtsverfolgung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.11.2010 - 4 Ta 172/10
    Denn es ist nicht Zweck der Prozesskostenhilfe, auf Kosten der Allgemeinheit bedürftigen Parteien Prozesse zu ermöglichen, die eine nicht bedürftige Partei bei vernünftiger und sachgerechter Einschätzung der Sach- und Rechtslage nicht führen würde (LAG Berlin, Beschluss vom 29.11.2005 - 17 Ta 1981/05 = NZA-RR 2006, 214 f.; Hess. LAG, Beschluss vom 21.10.2005 - 2 Ta 353/05 = RVGreport 2006, 79 f.).
  • LAG Hessen, 21.10.2005 - 2 Ta 353/05

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit - uneigentlicher Klageantrag - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Hamm, 10.11.2010 - 4 Ta 172/10
    Denn es ist nicht Zweck der Prozesskostenhilfe, auf Kosten der Allgemeinheit bedürftigen Parteien Prozesse zu ermöglichen, die eine nicht bedürftige Partei bei vernünftiger und sachgerechter Einschätzung der Sach- und Rechtslage nicht führen würde (LAG Berlin, Beschluss vom 29.11.2005 - 17 Ta 1981/05 = NZA-RR 2006, 214 f.; Hess. LAG, Beschluss vom 21.10.2005 - 2 Ta 353/05 = RVGreport 2006, 79 f.).
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